Werbegeschenke – steuerliche Behandlung

Steuern auf Werbeartikel, echt jetzt?

Giveaways können tatsächlich zu einer Steuerpflicht führen. Was bedeutet das für dich, wenn du eine Werbeartikel-Kampagne planst? Unsere FAQ “Steuer und Werbeartikel” sagt dir genau, was unproblematisch ist und wo du mit erhöhtem Aufwand rechnen musst* .

Lesezeit: 2 Minuten Autor: Sonja Angerer Datum:

Thema: Werbeartikel und Steuern
Lesezeit: 5 Minuten 

Werbeartikel und Steuern sind eine komplizierte Sache? Stimmt nicht. In unserer FAQ haben wir dir zusammengestellt, was du wissen musst.

FAQ Steuern und Werbeartikel (Stand: 12/2021)

#1: Musst du auf Werbeartikel tatsächlich Steuern bezahlen?

Das kommt darauf an. Werbeartikel von geringem Wert pro Stück kann der Unternehmer unkompliziert steuerlich geltend machen.  Umgekehrt muss auch der Empfänger Streuartikel nicht in seiner Steuererklärung angeben.

#2: Welche Freigrenzen gibt es bei Werbeartikeln?

Bis zu einem Wert von zehn Euro pro Werbeartikel wird weder beim Geber noch beim Adressaten eine Steuer fällig. Denn alle Werbeartikel unter einen Warenwert von 10 Euro gelten als Streuartikel. Diese sieht der Gesetzgeber nicht als „geldwerten Vorteil“.

#3: Gilt die Grenze von 10 Euro für Streuwerbeartikel immer?

Die Grenze von zehn Euro gilt brutto für Endkonsumenten. Bei Unternehmen als Empfänger wird der Nettowert akzeptiert. Pro Jahr kannst du mehrmals Streuwerbeartikel an denselben Empfänger vergeben.

#4: Wann muss man bei Werbeartikeln versteuern?

Ab einem Warenwert eines Werbeartikels von zehn Euro musst Du als Geber den Anlass sowie die Empfänger der Werbemittel aufzeichnen. Denn sie gelten vor der Steuer-Behörde als „Sachzuwendungen“.

Deshalb müssen Empfänger, die nicht Mitarbeiter des gebenden Unternehmens  sind, auf das Giveaway Steuern bezahlen. Um das zu vermeiden gibt es die Möglichkeit, dass du als Geber die Steuer pauschal mit 30% des Warenwertes bei inländischen Empfängern  übernimmt.

#5: Wie gehst du bei teuren Prämien und Präsenten vor?

Pro Person und Jahr sind Werbeartikel bis zu einem Warenwert von 35 Euro als Betriebsausgabe absetzbar.

Die Obergrenze von 35 Euro pro Person und Jahr ist scharf gezogen. Das bedeutet, dass du ein teureres Präsent komplett nicht als Betriebsausgabe absetzen kannst. Auch bei höherwertigen Werbeartikeln wie Prämien und Präsenten kann der Geber die Pauschalsteuer übernehmen.

#6: Welche Werbeartikel darfst du an Mitarbeiter vergeben?

Sachzuwendungen an Mitarbeiter, etwa Fahrkarten, Tankfüllungen oder Essen-Coupons, sind bis 44 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei.

#7: Welche Werbeartikel gehen zum Jubiläum?

Pro Jahr und Person erlaubt der Gesetzgeber zu einem besonderen persönlichen Anlass ein Werbegeschenk mit einem Brutto-Wert von 60 Euro.

#8: Was ist hat Compliance mit einer steuerlichen Freigrenze für Streuartikel zu tun?

Compliance und Steuern sind zwei verschiedene Konzepte. Compliance-Regeln haben sich Firmen selbst geben. Der Gesetzgeber legt nur die steuerlichen Freigrenzen für Streuartikel & Co. fest.

*Bitte beachten: Im Zweifel den Steuerberater befragen

Das Steuerrecht ist in Deutschland besonders umfangreich und ändert sich schnell. Deshalb kann dieser Artikel nur grob den aktuellen Stand zum Thema „Steuern bei Werbeartikeln“ mit Stand Dezember 2021 wiedergeben. Es handelt sich dabei nicht um eine Rechtsberatung. Bitte sprich bei umfangreichen Werbeartikel-Kampagnen bzgl. der Steuer immer zuerst mit deinem Finanzamt und / oder Steuerberater.